Abmeldung vom verpflichteten Kindergartenjahr
Muss dein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr machen? Dann musst du es vorher abmelden, da die Kindergruppe in Eigenverantwortung der Eltern geführt wird.
Es ist nachzuweisen, dass eine den geltenden aktuellen Standards entsprechende Erziehung und Betreuung sichergestellt ist und dass das Kind keiner Förderung in der Bildungssprache Deutsch bedarf. Dies muss durch ein Attest nachgewiesen werden.
§ 3b Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Abmeldung vom Besuch eines Kindergartens
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